Fātwā: bzgl. Sichtung der Mondsichel

Posted on Juli 7, 2013

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Frage: Welches Urteil trifft den, der nicht mit der ersten Sichtung der Mondsichel des Ramadan fastet, bis er sie selbst sieht, und dabei das Hadīth zugrunde legt: „Fastet erst bei ihrer Sichtung (der Sichel) und brecht das Fas- ten erst bei ihrer Sichtung!“, und ist es gerechtfertigt, dieses Hadīth zu verwenden?

Antwort: Lob gebührt Allah. Das Fasten wird zur Pflicht, sobald die Sichtung der Mondsichel gesichert ist, wenn auch nur durch einen der vertrauenswürdigen Muslime. Wie auch der Prophet, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, das Fasten befohlen hat, als der Beduine bezeugte, dass er den Neumond gesehen habe. Was nun die Beweisführung mit dem genannten Hadīth betrifft, so ist es nicht richtig, dass der Einzelne nicht fastet, bis er selbst den Neumond sieht, denn das Hadīth ist eine allgemeine Aufforderung zum Fasten bei vollzogener Sichtung, wenn auch von nur einem vertrauenswürdigen Muslim. [Rechtsgutachten des Dauerausschusses, 10/94]

Zu den Beweisen dafür, dass die Sichtung der Mondsichel durch einen einzigen vertrauens- und glaubwürdigen Muslim ausreicht, um das Fasten für alle Muslime zu beginnen, ist das Hadīth von Ibn ‘Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm: „Die Leute hielten Ausschau nach der Mondsichel, und ich berichtete dem Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, dass ich sie gesehen hatte. Daraufhin begann er, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, das Fasten und befahl auch den Leuten zu fasten.“ [Abū Dawūd in seinen sunan, Buch des Fastens, Kapitel: „Das Zeugnis eines Einzigen über die Sichtung der Mondsichel zu Beginn des Ramadan“]

Al-Tirmidhī sagt: „Und die meisten Gelehrten halten sich daran, dass das Zeugnis eines Einzigen zum Fasten genügt. Dieser Meinung schließen sich eben- falls Ibn al-Mubārak, al-Shāfi‘ī und Ahmad an, und das ist das Richtigste.“

Posted in: g) Monat Ramadan