Beten mit Nagellack

Posted on März 10, 2013

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Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

Beten mit Nagellack

Frage:
Ist es nach dem Islam erlaubt die Gebete zu verrichten, wenn man Nagellack aufgetragen hat?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.
Es ist einer Frau erlaubt ihre Nägel mit dem Zweck der Verzierung/Schmuck mit Materialien die keinen Schaden verursachen; zu lackieren. Und es ist nichts dagegen einzuwenden, damit zu beten, es sei denn es ist eine Substanz, die das Wasser daran hindert das zu erreichen was darunter ist. Denn in diesem Fall sind das Wudu (Gebetswaschung) und der Ghusl (rituelle Ganzwaschung) nicht gültig bis er (d.h. der Nagellack) entfernt ist. Und wenn das Wudu ungültig ist, so ist das (rituelle) Gebet ungültig.

Es heißt in den Fataawa al – Lajnah al–Da’imah (5/218):
„Wenn die Farbe undurchlässig ist, so ist das Wudu nicht gültig, bevor dieses nicht vor dem Wudu entfernt wurde. Wenn es nicht undurchlässig ist, dann ist das Wudu gültig, wie z.B. mit Henna.“
Und Allah weiß es am besten.

Islam Q & A.

Quelle: http://www.fataawa.de / http://www.islam-qa.com Übersetzung: Abu Bakr Abu ’Abdullah al – Almaani